B197 - Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!

Dein Automatik-Vorteil Klasse B197

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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Doppelt fährt besser - Aufsteigen und losfahren!

15.04.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Fahrerlaubnis der Klassen A und B gleichzeitig zu machen, hat viele Vorteile Beim Wort „Führerschein“ denken die meisten zuerst an die Fahrerlaubnis für den Pkw. Aber wäre es nicht eigentlich schöner, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen? Die gute Nachricht: Man muss sich nicht für eins entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# plädiert dafür, den Führerschein für Pkw und Motorrad gemeinsam zu machen. Bei Sonnenschein mit dem Bike auf Tour gehen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen, aber gleichzeitig auch bei Regen, Schnee und Kälte komfortabel unterwegs sein: Viele wünschen sich beides. „Und es spricht auch nichts dagegen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) in einem Rutsch zu machen, bringt gleich mehrere Vorteile.“ Denn die Theoriestunden für den Pkw-Führerschein werden beim Motorrad-Führerschein angerechnet. „Es kommen nur noch vier spezielle Unterrichtsstunden für die Klasse A hinzu“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Die intensive Fahrpraxis auf zwei und vier Rädern ist ebenfalls ein Plus: „Sie trägt zu einem optimalen Fahrgefühl und dadurch von Anfang an zu einer besonders sicheren Fahrweise bei. So werden Fahrschüler schneller zu guten und verantwortungsbewussten Fahrern“, weiß #userInhaber#. Den Führerschein der Klasse A2 für leistungsbeschränkte Krafträder kann man mit 18 Jahren machen. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, muss eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden. Wer dagegen direkt in die Klasse A einsteigen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät daher, früh anzufangen: „Dann kann man schon mit 20 die Fahrerlaubnis der Klasse A in den Händen halten, mit der man jedes Motorrad steuern darf.“ Doppelt frei, doppelt gut – und doppelt mobil: Inhaber der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad können für jede Gelegenheit das passende Fahrzeug nutzen. Und haben natürlich doppelt so viel Spaß beim Fahren! Fragen zum doppelten Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Ein Beruf mit Zukunft

15.03.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer sorgen für Sicherheit auf Deutschlands Straßen Junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus und nehmen es dabei mit den Vorschriften nicht immer ganz genau. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. „Mein Job ist, Schüler so auszubilden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sicher und vorausschauend fahren“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist das A und O – das weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Arbeit: „Wir müssen den richtigen Ton treffen und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer neben Fachwissen daher vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. Soziale Kompetenz ist in diesem Beruf also unverzichtbar. Und was sind die praktischen Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden? „Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen“, erläutert #userInhaber#. Auszubildende absolvieren zunächst fünf Monate lang die Fahrlehrerfachschule. Neben Technik, Recht oder praktischem Fahren spielen hier auch Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten eine wichtige Rolle. Nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung folgen dann mindestens viereinhalb Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. „Bei uns gibt es aber auch die Möglichkeit, erst einmal mit einer Ausbildung im Büromanagement zu beginnen, um zu sehen, ob die Arbeit in der Fahrschule einem liegt“, erklärt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Für fertig ausgebildete Fahrlehrer sind dann regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben sie in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden. Genauere Auskunft gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#. Deutschlandweite Ausschreibungen finden Sie auf www.fahrlehrer-gesucht.de.

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Gut vorbereitet in die Fahrprüfung

15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Darauf müssen Sie bei Theorie und Praxis achten Wer weiß, was auf ihn zukommt, hat bessere Chancen auf Erfolg: Davon ist #userInhaber#, Inhaber der #userName#, überzeugt. Im Folgenden hat er deshalb zusammengestellt, was Führerschein-Anwärter zur Theorie und Praxisprüfung wissen müssen. Die Theorieprüfung wird in der TÜV-Prüfstelle am PC absolviert. Hier werden den Prüflingen 30 Fragen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen gestellt. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung. Bis zu einer Fehlerzahl von zehn Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Bei zwei Fehlern zu je fünf Punkten ist der Prüfling allerdings bereits durchgefallen. In diesem Fall kann die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholt werden. Wer die Theorieprüfung bestanden hat und das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse um höchstens einen Monat unterschreitet, kann zum praktischen Teil antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Der Prüfer auf der Rückbank testet, wie verschiedene Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden. Dazu gehören u.a. das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken und die Gefahrenbremsung. Sobald der Fahrlehrer dabei eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleinere Fehler, z.B. Abwürgen des Motors können dadurch ausgeglichen werden, dass der Prüfling sie sicher und bedacht behebt. Häufen sich diese allerdings oder geschieht ein großer Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schilds, ist die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Ist die Prüfung nicht bestanden, händigt der Prüfer ein Fehlerprotokoll aus. Normalerweise darf dann nach zwei Wochen der nächste Versuch erfolgen. Ist alles gut gegangen und das Mindestalter bereits erreicht, erhält der Prüfling direkt den Führerschein. Fragen zur Führerscheinprüfung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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