Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Ein Beruf mit Zukunft
15.03.2016 | FAHRSCHUL-WISSENFahrlehrer sorgen für Sicherheit auf Deutschlands Straßen Junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus und nehmen es dabei mit den Vorschriften nicht immer ganz genau. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. „Mein Job ist, Schüler so auszubilden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sicher und vorausschauend fahren“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist das A und O – das weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Arbeit: „Wir müssen den richtigen Ton treffen und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer neben Fachwissen daher vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. Soziale Kompetenz ist in diesem Beruf also unverzichtbar. Und was sind die praktischen Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden? „Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen“, erläutert #userInhaber#. Auszubildende absolvieren zunächst fünf Monate lang die Fahrlehrerfachschule. Neben Technik, Recht oder praktischem Fahren spielen hier auch Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten eine wichtige Rolle. Nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung folgen dann mindestens viereinhalb Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. „Bei uns gibt es aber auch die Möglichkeit, erst einmal mit einer Ausbildung im Büromanagement zu beginnen, um zu sehen, ob die Arbeit in der Fahrschule einem liegt“, erklärt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Für fertig ausgebildete Fahrlehrer sind dann regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben sie in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden. Genauere Auskunft gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#. Deutschlandweite Ausschreibungen finden Sie auf www.fahrlehrer-gesucht.de.
Mehr erfahren >Gut vorbereitet in die Fahrprüfung
15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDarauf müssen Sie bei Theorie und Praxis achten Wer weiß, was auf ihn zukommt, hat bessere Chancen auf Erfolg: Davon ist #userInhaber#, Inhaber der #userName#, überzeugt. Im Folgenden hat er deshalb zusammengestellt, was Führerschein-Anwärter zur Theorie und Praxisprüfung wissen müssen. Die Theorieprüfung wird in der TÜV-Prüfstelle am PC absolviert. Hier werden den Prüflingen 30 Fragen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen gestellt. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung. Bis zu einer Fehlerzahl von zehn Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Bei zwei Fehlern zu je fünf Punkten ist der Prüfling allerdings bereits durchgefallen. In diesem Fall kann die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholt werden. Wer die Theorieprüfung bestanden hat und das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse um höchstens einen Monat unterschreitet, kann zum praktischen Teil antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Der Prüfer auf der Rückbank testet, wie verschiedene Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden. Dazu gehören u.a. das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken und die Gefahrenbremsung. Sobald der Fahrlehrer dabei eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleinere Fehler, z.B. Abwürgen des Motors können dadurch ausgeglichen werden, dass der Prüfling sie sicher und bedacht behebt. Häufen sich diese allerdings oder geschieht ein großer Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schilds, ist die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Ist die Prüfung nicht bestanden, händigt der Prüfer ein Fehlerprotokoll aus. Normalerweise darf dann nach zwei Wochen der nächste Versuch erfolgen. Ist alles gut gegangen und das Mindestalter bereits erreicht, erhält der Prüfling direkt den Führerschein. Fragen zur Führerscheinprüfung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Locker durch Theorie und Praxis
15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, es gibt eigentlich niemanden, der bei Prüfungen kein mulmiges Gefühl hat. Aber je besser Du eine Sache kennst, desto weniger Sorge musst Du davor haben. Wir schildern Dir in diesem Newsletter deshalb genau, wie die Theorie- und Praxisprüfungen ablaufen. So kannst Du Dich schon einmal seelisch auf diese beiden wichtigen Tage in Deinem Leben vorbereiten. Außerdem erklären wir Dir, wie Du Dein Motorrad in Schuss halten kannst. Lies gleich weiter! Gute Fahrt in allen Lebenslagen wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Leiser, schneller, sicherer!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDas neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert #userInhaber# von der #userName#. „Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“ Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen. Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet #userInhaber#. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte. Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“ Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“ Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Was ist neu im Jahr 2016!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr hat begonnen – und Du hast sicher schon gute Vorsätze gefasst, wie Du in den nächsten Monaten Dein Leben ändern willst. Auch im Straßenverkehr kommen 2016 Veränderungen auf Dich zu. Welche das sind, erfährst Du in diesem Newsletter. Gehört zu Deinen Vorsätzen, dieses Jahr endlich den Motorrad-Führerschein in Angriff zu nehmen? Wenn Du nicht so recht weißt, ob Du Dir das Fahren auf zwei Rädern zutraust, haben wir ein paar Informationen für Dich, die Deine Zweifel beseitigen können. Lies am besten gleich weiter! Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
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